Antrag "Saldo-Versicherung" für bestehende Shopping Card Kunden
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden es an: Media Markt Shopping Card
c/o Accarda AG
Postfach
8306 Brüttisellen
Anrede
Herr
Frau
Nachname
Vorname
Adresszusatz (c/o)
Strasse / Nr
PLZ
Ort
Land
Kartennummer (19 Stellen)


 
ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
für die Saldo-Versicherung der Media Markt Shopping Card
 
1. Versicherte Personen und Versicherer
Als Inhaber einer Media Markt Shopping Card mit Kreditoption (im Folgenden als „Shopping Card“ bezeichnet) sind Sie beim Abschluss der „Saldo-Versicherung für die Media Markt Shopping Card“ durch die Rahmenverträge Nr. CL 0063 für das Todesfallrisiko und 75337 für Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit versichert. Leistungserbringer sind die Kartenherausgeberin PayRed Card Services AG als Versicherungsnehmer und American Security Life Insurance Company Ltd. (ASL) bzw. AIG EUROPE Versicherungsgesellschaft als Versicherer.

2. Grundlagen des Vertrages

- Der zwischen Ihnen und PayRed Card Services AG abgeschlossene Vertrag
- Ihre Beitrittserklärung für die Saldo-Versicherung der Media Markt Shopping Card
- Diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- Die in Ziffer 1 erwähnten Rahmenverträge
- Die schweizerische Gesetzgebung (insbesondere die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag vom 2. April 1908, VVG)

3. Beginn und örtliche Geltung der Versicherung

Generell beginnt die Versicherungsdeckung mit der Erfassung Ihres Antrages für die Shopping Card. Für den unfreiwilligen Verlust des Arbeitsplatzes (gemäss Ziffer 4 D) jedoch beginnt die Versicherungsdeckung erst nach einer Frist von 90 Tagen nach der Erfassung des Antrages. Für eine innerhalb dieser Frist ausgesprochene Kündigung besteht kein Versicherungsschutz. Die Versicherung bleibt nur in Kraft, wenn die fällige Prämie bezahlt wird und Ihr Shopping Card Konto nicht aufgelöst wurde. Der Versicherungsvertrag endet spätestens am letzten Tag des Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden oder am Datum der Kündigung des Rahmenvertrages. Sie (Versicherter) können die Versicherung jederzeit schriftlich bei Media Markt Shopping Card, c/o Accarda AG, Postfach, 8306 Brüttisellen, zum Ende des laufenden Monats kündigen. PayRed Card Services AG (Versicherungsnehmer) kann aus wichtigen Gründen ebenfalls von diesem Kündigungsrecht zum Ende des laufenden Monats Gebrauch machen. Die Deckungen gelten weltweit. Eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung beginnt aber erst an dem Tag, an dem sie durch einen in der Schweiz
praktizierenden Arzt festgestellt wird. Bei der Versicherung für Arbeitslosigkeit werden nur Arbeitsplatz-verluste berücksichtigt, für die die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz gilt.

4. Vom Versicherer gewährter Versicherungsschutz

A / TODESFALL (bis zur Erreichung Ihres 65. Geburtstags) Bezahlt wird der Saldo Ihres Shopping Card Kontos am Todestag.
B / VORÜBERGEHENDE VOLLSTÄNDIGE ARBEITSUNFÄHIGKEIT (bis zur Erreichung des 64. Geburtstags) von mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen infolge Krankheit oder Unfall. Diese ersten 90 Tage sind eine Wartezeit, für die keine Versicherungsleistungen beansprucht werden können. Im Versicherungsfall werden 5 % des Saldos Ihres Shopping Card Kontos bezahlt, mindestens CHF 50.-- pro Zeitraum von 30 Tagen (Monatsrate). Voraussetzung: eine berufliche Tätigkeit – selbständig oder unselbständig – muss bis zum Eintreten des Versicherungsfalls ausgeübt und auf ärztliche Anweisung vollständig abgebrochen worden sein.
C / DAUERHAFTE VOLLSTÄNDIGE INVALIDITÄT (bis zur Erreichung des 64. Geburtstages) infolge Krankheit oder Unfall und nach vollständiger Aufgabe der Arbeit von mindestens 12 Monaten*. Bezahlt wird der verbleibende Saldo Ihres Shopping Card Kontos. *Bemerkung: In der Zeit davor sind Sie gemäss vorstehender Ziffer 4 B (vorübergehende vollständige Arbeitsunfähigkeit) versichert.
D / UNFREIWILLIGER VERLUST DES ARBEITSPLATZES, wenn Sie vor Ihrem 60. Geburtstag während mindestens 12 Monaten bei demselben Arbeitgeber mit mindestens 25 Stunden/Woche Arbeitspensum beschäftigt waren und während mindestens 90 aufeinander folgenden Tagen Leistungen von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bezogen haben. Diese ersten 90 Tage sind eine Wartezeit, für die keine Versicherungsleistungen beansprucht werden können. Im Versicherungsfall werden 5 % des Saldos Ihres Shopping Card Kontos bezahlt, mindestens CHF 50.-- pro Zeitraum von 30 Tagen (Monatsrate).

5. Was ist der „Saldo Ihres Shopping Card Kontos“?
Das ist der Betrag, den Sie an PayRed Card Services AG zahlen müssen, um Ihre gesamte Schuld zu einem gegebenen Zeitpunkt zu begleichen, berechnet an dem Tag, welcher dem Schadenstag vorausgeht. Versicherungsschutz A: im Todesfall ist der Schadenstag der Todestag Versicherungsschutz B: bei vorübergehender vollständiger Arbeitsunfähigkeit ist der Schadenstag der Tag der Feststellung Versicherungsschutz C: bei dauerhafter vollständiger Invalidität ist der Schadenstag der erste Tag der Invalidität Versicherungsschutz D: bei unfreiwilligem Verlust des Arbeitsplatzes ist der Schadenstag der Tag, an dem Ihnen die Kündigung mitgeteilt wird. Für Einkäufe mit Ihrer Shopping Card nach dem Schadenstag besteht kein Versicherungsschutz.

6. Leistungen des Versicherers
Der maximal gedeckte Saldo entspricht der für Ihr Shopping Card Konto festgelegten Kontolimite, jedoch höchstens CHF 10’000.--. Erforderlicher Mindestsaldo, um einen Schaden zu begründen: CHF 50.--. Der Versicherer zahlt keine Monatsraten mehr, wenn:
- keine Verlängerungsnachweise mehr vorgelegt werden
- Sie eine berufliche Tätigkeit (auch teilweise) wieder aufnehmen können
- Sie in Rente oder Frührente gehen
- Sie bei Versicherungsschutz B Ihren 65. Geburtstag bereits erreicht haben
- Sie bei Versicherungsschutz D Ihren 60. Geburtstag bereits erreicht haben
Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Ziffer 4 B) beträgt die maximale Leistung CHF 500.-- pro Monat, wobei höchstens 20 Monatsraten für einen einzelnen Schadenfall bzw. höchstens 30 Monatsraten für verschiedene nacheinander folgende Schadenfälle bezahlt werden. Bei unfreiwilligem Verlust des Arbeitsplatzes (Ziffer 4 D) beträgt die maximale Leistung CHF 500.-- pro Monat, wobei höchstens 12 Monatsraten für einen einzelnen Schadenfall bzw. höchstens 18 Monatsraten für verschiedene nacheinander folgende Schadenfälle bezahlt werden.

7. Ausschlüsse
7.1 Versicherungsschutz A, B und C:
Wenn Sie bei Beginn der Versicherung wissentlich an einer Krankheit oder Unfallfolgen leiden, die eine vollständige Arbeitsunfähigkeit oder den Tod zur Folge hat, ist der Versicherer berechtigt, eine medizinische Untersuchung zu verlangen und die Leistungen nach Ermessen zu kürzen.
Ausgeschlossen sind die Folgen:
- eines Flugzeug-Unfalls, wenn Sie nicht als regulärer Passagier eines Linien oder Charterflugzeugs reisen (ausschlaggebend ist der „ABC World Airways Guide“)
- eines Bürgerkrieges, einer terroristischen Handlung oder von Sabotage
- eines Attentates, wenn Sie aktiv an diesem Ereignis beteiligt sind
- einer vor Beginn der Versicherung festgestellten Krankheit oder eines
eingetretenen Unfalls oder einer Erkrankung, die direkt oder indirekt dem HIV-Virus oder AIDS zuzuschreiben sind
7.2 Nur Versicherungsschutz B und C:
Ausgeschlossen sind die Folgen:
- von jedem vorsätzlichen Handeln oder Unterlassen von Ihrer Seite
- bei Unfällen infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum
- bei berufsmässiger Ausübung von Sport
- bei Ausübung jeder Art von Motorsport während des Trainings oder bei Wettkämpfen
- einer Schwangerschaft und deren Komplikationen
7.3 Nur für Versicherungsschutz A:
Ausgeschlossen ist ein Suizid in den ersten 12 Monaten ab Beginn der Versicherung.
7.4 Nur für Versicherungsschutz D:
Ausgeschlossen sind folgende Fälle:
- eine Kündigung, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Versicherung oder während der ersten 90 Tage nach Erfassung Ihres Antrages für die Shopping Card ausgesprochen wurde
- Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit, für die keine Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erbracht werden
- Arbeitslosigkeit infolge des normalen oder vorgezogenen Endes eines befristeten Arbeitsvertrages
- frühzeitige Pensionierung, selbst wenn Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gezahlt werden
- Kündigung wegen Verletzung der Berufspflichten
- selbst eingereichter Rücktritt oder Kündigung
- Stellenaufhebung oder Kündigung, wenn der Arbeitgeber ein Verwandter ist
- ein Streik oder die Teilnahme an einer ungesetzlichen Handlung
- das Ende einer selbständigen Beschäftigung
- Anstellungsverhältnisse mit Saisonnier-Status

8. Anzeige eines Schadens
Jeder Schadenfall ist umgehend telefonisch bei Media Markt Shopping Card, c/o Accarda AG, Tel. 044 805 57 77, zu melden und schriftlich bei der AIG EUROPE, Kappelistrasse 7, 8027 Zürich, gemeinsam mit folgenden Dokumenten anzuzeigen:
8.1 Im TODESFALL:
- amtliche Sterbeurkunde
- ärztliches Attest unter Angabe der Todesursache, des Beginns und des Verlaufs der Krankheit oder der Körperverletzung, die zum Tod geführt hat
8.2 Bei VORÜBERGEHENDER VOLLSTÄNDIGER ARBEITSUNFÄHIGKEIT:
- Attest des Arztes, der die Aufgabe der Arbeit angeordnet hat, mit Ursache und wahrscheinlicher Dauer
8.3 Bei DAUERHAFTER VOLLSTÄNDIGER INVALIDITÄT:
- ärztliches Attest, in dem die Ursache und der vollständige und endgültige Charakter der Invalidität festgestellt wird
8.4 Bei UNFREIWILLIGEM VERLUST DES ARBEITSPLATZES:
- Kopie des Arbeitsvertrages und des Kündigungsschreibens des Arbeitgebers, aus dem das Datum der 1. Mitteilung der Kündigung, der Grund und das Datum des Inkrafttretens der Kündigung hervorgeht
- Nachweis für die Registrierung als Arbeitsloser auf Arbeitsplatzsuche beim zuständigen Arbeitsamt
- Zahlungsnachweise von Entschädigungsleistungen durch die Arbeitslosenversicherung ab dem 1. Tag
Der Versicherer sendet ein auszufüllendes Schadenformular und teilt mit, ob weitere Nachweise benötigt werden. Er hat das Recht, auch andere Auskünfte einzuholen.
Achtung: Die Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität oder der Verlust des Arbeitsplatzes muss spätestens 60 Tage nach dem Ende der 90-tägigen Wartezeit angezeigt werden, sonst werden die Leistungen erst ab dem Datum der Anzeige berechnet (dies gilt ebenso, wenn eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit/ Invalidität / Arbeitslosigkeit später als 60 Tage nach Ablauf des letzten durch Belege nachgewiesenen Zeitraums angezeigt wird).

9. Auszahlung der Leistungen
Die Versicherungsleistungen werden an die PayRed Card Services AG gezahlt und werden ausschliesslich zur Begleichung des Saldos Ihres Shopping Card Kontos verwendet.

10. Monatliche Prämie
Die Prämie wird von PayRed Card Services AG berechnet und direkt auf Ihrem Shopping Card Konto belastet. Die monatliche Prämie beträgt 0,47 % (inkl. aller gesetzlichen Abgaben) vom Saldo Ihres Shopping Card Kontos und berechnet sich im Zeitpunkt der jeweiligen monatlichen Abrechnung; sie wird jeweils am letzten Tag des Kalendermonats fällig, in welchem der Kontoauszug ausgestellt wurde.

11. Datenschutz
Persönliche Angaben, die im Rahmen dieser Versicherung gemacht werden, sowie die einzureichenden Daten werden vom Versicherer ausschliesslich zum Zweck des Abschlusses und der Verwaltung des Versicherungsvertrags geführt. Sie können die Mitteilung und Berichtigung jeder Information verlangen, die Sie betrifft und die gegebenenfalls in einer vom Versicherer, seinen Bevollmächtigten und/oder Standesorganisation benutzten Kartei geführt wird. Dieses Recht kann durch ein an die AIG EUROPE gerichtetes Schreiben in Anspruch genommen werden.

12. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag kann der Versicherer ausschliesslich an seinem Sitz in Zürich gerichtlich belangt werden.